Informationen der Banken
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/www.ib-sachsen-anhalt.de/ zu Fragen der Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und Gewerbetreibende erreichbar. Sie berät Unternehmen zu monetären Fragen sowie speziell zu Fördermitteln bei Liquiditätsengpässen.
Unternehmen, die bedingt durch die Ausbreitung des Corona-Virus/COVID-19 in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten sich üblicherweise zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestehen:
• in einer Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren
• im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen.
Gern können Sie sich kostenfrei bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt über die Hotline: (08 00) 56 007 57 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr beraten lassen.
Informationen über aktuelle Entwicklungen zu unternehmensrelevanten Fragen zum Corona-Virus/COVID-19 finden Sie auch unter den nachfolgenden Links:
Sachsen-Anhalt MUT - IB-Mittelstandsdarlehen
Sachsen-Anhalt IMPULS - IB-Gründungsdarlehen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzt ihr bestehendes Kreditportfolio für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, um diese bei der Bewältigung der Corona-Virus/COVID-19-Krise zu unterstützen. Ergänzende Angaben und ein Überblick über die einzelnen Kreditprogramme sind abrufbar unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.
Seit dem 23.03.2020 gilt das KfW Sonderprogramm 2020. In Kooperation von Bund und KfW ist das KfW Sonderprogramm entstanden, um u. a. dafür zu sorgen, dass die Unternehmen auch in der aktuellen Krise liquide bleiben. Anträge können ab sofort über die Hausbank gestellt werden. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung.
Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert wurden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.
Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
Eckdaten des KfW-Sonderprogramms
- KfW-Sonderprogramm für junge und etablierte Unternehmen (zu beantragen bei den Hausbanken)
- für kleine, mittelständische und große Unternehmen
- wird umgesetzt durch die Unterprogramme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit - Universell
(073/074/075/076)
- nochmal verbesserte Risikoübernahme bei Krediten
Ganz wichtig, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können umfangreich die jetzt so wichtigen Betriebsmittel mit 90 %
Haftungsfreistellung (gegenüber Banken und Sparkassen) finanziert werden. Für größere Unternehmen mit 80 % Haftungsfreistellung.
- Zinsverbesserungen: zwischen 1 % und 1,46 % p.a. für kleine und mittlere Unternehmen, sowie zwischen 2 % und 2,12 % p.a. für
größere Unternehmen (bislang risikogerechtes Zinssystem nach Bonitäts-Besicherungsklassen)
- extreme Verschlankung der Antragsprozesse: Für Kredite bis 3 Millionen EURO pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene
Risikoprüfung. Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Millionen EURO mit
vereinfachter Prüfung, einzureichende Nachweise sehr einfach gehalten.
Konsortialfinanzierung
- wird umgesetzt durch das KfW Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855).; individuelle
Finanzierungsstrukturen
- für mittelständische Unternehmen und Großunternehmen
- KfW beteiligt sich an größeren Finanzierungen anderer Finanzierungspartner zu deren Konditionen
- die KfW übernimmt bis zu 80 % der Risiken des Vorhabens, diese umfangreiche Risikoübernahme erleichtert den Liquiditätszugang
von Unternehmen
Über die Bürgschaftsbank bzw. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (BB/MBG) stehen kleinen und mittleren Unternehmen Bürgschaften für Hausbankkredite oder Beteiligungskapital zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgenden Website: https://www.bb-mbg.de/index.php/aktuelles/item/294-corona-finanzierungshilfen-fuer-betroffene-unternehmen.
Sollten Sie konkrete Anfragen haben erreichen Sie die Bürgschaftsbank (BB) telefonisch über die Hotline: (03 91) 73 75 20.
Soforthilfeprogramm der Sparkasse Burgenlandkreis für Unternehmen und Selbstständige
Die Sparkasse Burgenlandkreis hat, aufgrund der aktuellen Corona-Virus-/COVID-19-Krisensituation, ein Soforthilfeprogramm, als Kreditprogramm, für Unternehmen und Selbstständige innoviert, welches nachfolgende Konditionen beinhaltet:
• Darlehen von bis zu 50.000 EURO
• Zinssatz von 0,90 % p. a. nominal
• 1 Jahr Laufzeit, Tilgung zum Laufzeitende
• Möglichkeit der Prolongation (bei Bedarf)
• Sondertilgung/Rückzahlung jederzeit kostenfrei möglich
• keine Kosten
• keine Sicherheiten, Bonität vorausgesetzt
• Kreditzusage innerhalb eines Werktages
Nähere Informationen hierzu können dem nachfolgendem Merkblatt entnommen werden.